Rückforderung PSVA für Auslandfahrten

Informationen zur Rückforderung der PSVA findet man auf der Homepage der Eidgenössischen Zollverwaltung, ebenso das Formular welches für die Rückerstattung auszufüllen ist. Die Prozedur für den Rückerstattungsantrag ist jetzt einfacher geworden. Es muss nur noch das Total der Anzahl Tage in denen das Fahrzeug im Ausland verkehrt hat, angegeben werden. Die Auslandfahrten müssen aber immer noch nachgewiesen werden können, sonst droht eine Busse.

Folgende Dokumente sind elektronisch einzureichen:

  • Fahrzeugausweis
  • Schwerverkehrsabgabe-Rechnung
Beträge unter Fr. 50.00 (28 Tage) je Gesuch werden nicht zurückerstattet.

Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für ausländische Fahrzeuge

Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge sind ebenfalls abgabepflichtig. Für diese ist die Bezahlung der PSVA ab sofort mit der neuen App Via möglich. Damit vermeiden Sie auch (längere) Wartezeiten beim Grenzübertritt.

3 Kommentare

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#3 Wyss Hanspeter am 07.01.2026 um 20:19

Sehr geehrte Frau Gruli, da ich der Meinunung bin, dass es elektronisch nicht funktioniert, habe ich das Ganze per Post auch noch gesendet mit den Bankauszügen um Ihnen zu zeigen, dass ich in der beschriebenen Zeit mit meinem Wohnmobil unterwegs war, ich hoffe diese Angaben genügen Ihnen Mif freundlichen Grüssen Hanspeter Wyss

#2 Gruli am 07.01.2026 um 18:39

Guten Tag Hans Peter, falls dies dein Rückerstattungsantrag sein sollte, musst du ihn gemäss den Anweisungen der Eidgenössischen Zollverwaltung einreichen. Liebe Grüsse, Gruli

#1 Hans Peter Wyss am 02.01.2026 um 13:15

Ich bin am am 05.01.2025 in Genf ausgereist, zuerst in Frankreich, dann Überfahrt nach Spanien, dann am 31.03. weiterfahrt über Andorra wieder nach Frankreich zurück, dann am 14.04.25 bei Vallorbe über die Grenze wieder in die Schweiz eingereist. Mit freundlichen Grüssen Hanspeter Wyss