Monika und Ulrich aus Bern - das sind wir
Informationen zur Rückforderung der PSVA findet man auf der Homepage der Eidgenössischen Zollverwaltung, ebenso das Formular welches für die Rückerstattung auszufüllen ist. Die Prozedur für den Rückerstattungsantrag ist jetzt einfacher geworden. Es muss nur noch das Total der Anzahl Tage in denen das Fahrzeug im Ausland verkehrt hat, angegeben werden. Die Auslandfahrten müssen aber immer noch nachgewiesen werden können, sonst droht eine Busse.Wir freuen uns über deine Kommentare zu diesem Reisebericht.