Rückforderung PSVA für Auslandfahrten

Informationen zur Rückforderung der PSVA findet man auf der Homepage der Eidgenössischen Zollverwaltung, ebenso das Formular welches für die Rückerstattung auszufüllen ist. Die Prozedur für den Rückerstattungsantrag ist jetzt einfacher geworden. Es muss nur noch das Total der Anzahl Tage in denen das Fahrzeug im Ausland verkehrt hat, angegeben werden. Die Auslandfahrten müssen aber immer noch nachgewiesen werden können, sonst droht eine Busse.

Folgende Dokumente sind elektronisch einzureichen:

  • Fahrzeugausweis
  • Schwerverkehrsabgabe-Rechnung
Beträge unter Fr. 50.00 (28 Tage) je Gesuch werden nicht zurückerstattet.

Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) für ausländische Fahrzeuge

Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge sind ebenfalls abgabepflichtig. Für diese ist die Bezahlung der PSVA ab sofort mit der neuen App Via möglich. Damit vermeiden Sie auch (längere) Wartezeiten beim Grenzübertritt.

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